Neues Touristenregister in Spanien: Privatsphäre in Gefahr?

Seit dem 2. Dezember gelten neue Regeln für Hotels, Ferienwohnungen und Mietwagen: Spanien hat ein neues Touristenregister eingeführt, das für ausländische Urlauber verpflichtend ist. Dieses Register hat bereits für viel Aufsehen gesorgt und eine breite Debatte über Datenschutz und Sicherheit ausgelöst. Die spanische Hotellerie hat bereits dagegen geklagt und das Gesetz wurde - vorläufig - entschärft. Aber was bedeuten die neuen Regeln für Spanienreisende? Wir haben die wichtigsten Punkte zusammengefasst.
Was das neue Touristenregister in Spanien bedeutet
Der spanische Innenminister Fernando Grande-Marlaska begründet das neue Gesetz mit den wachsenden Herausforderungen im Bereich Sicherheit. Insbesondere im Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität sei es notwendig, auch Tourist:innen stärker zu überwachen, da viele Straftäter:innen bisher in der Masse der Tourist:innen untertauchten, so die Regierung. Im Zuge der Neuregelung wurden die polizeilichen Meldedaten abgeschafft und das neue Register direkt beim Innenministerium angesiedelt.
Nach der Entschärfung wird zunächst nur eine grundlegende Sammlung von Urlauberdaten erfolgen.
Erhobene Daten:
Name,
Geburtsdatum,
Nationalität und
Ausweisnummer.
Erweiterte persönliche Daten werden vorerst nicht erhoben. Ursprünglich war geplant, auch sogenannte »sensible Daten« wie Zahlungsdaten, E-Mail-Adressen, Telefonnummern und mehr der Urlauber:innen zu erfassen. Nach Protesten ist das Innenministerium in Spanien in diesem Punkt zurückgerudert. Eine spätere Ausweitung der Datensammlung ist jedoch noch nicht vom Tisch. Es wird weiterhin geprüft, ob die erweiterte Datensammlung den europäischen Datenschutzbestimmungen entspricht.
Wer muss Daten liefern?
Künftig müssen nicht nur Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen die Daten ihrer Gäste melden, sondern auch Autovermietungen, Reisebüros und touristische Internetagenturen. Das bedeutet eine umfassende Erhebung und Speicherung von Informationen über Tourist:innen, die in Spanien unterwegs sind.
Wer hat Zugriff auf die gesammelten Daten?
Das neue Register, das unter dem Namen »Ses.hospedajes« bekannt ist, wird nicht nur von der Polizei und anderen Sicherheitsbehörden überwacht. Auch das spanische Finanzamt und Untersuchungsrichter:innen haben im Rahmen von Ermittlungen Zugriff auf die gesammelten Daten, etwa im Zusammenhang mit Steuervergehen oder Straftaten.
Speicherung der Daten: Wie lange bleiben sie gespeichert?
Im Gesetz ist festgelegt, dass die Reisebranche alle gesammelten Kundeninformationen mindestens drei Jahre lang speichern muss. Unklar bleibt jedoch, wie lange die Daten insgesamt im zentralen Register aufbewahrt werden.
Bedenken aus der Tourismusbranche
Viele Akteure der Tourismusbranche, wie Hoteliers und Reiseagenturen, zeigen sich besorgt über das neue System. Besonders kritisiert wird die mögliche Einführung der Erhebung sensibler Daten. Sie fordern, dass die Sammlung und Verwendung der Daten im neuen Touristenregister in Spanien transparent und im Einklang mit den Datenschutzrechten der Bürger erfolgen muss. Als problematisch wurde auch angesehen, dass Hotels und Co für die Richtigkeit aller Daten haften sollten, diese aber nicht in Gänze überprüfen könnten.
Marcos Judel, Vorsitzender des nationalen Datenschutzverbandes in Spanien, betont, dass jede neue Regelung die Grundrechte der Bürger wahren und auf Datensicherheit achten muss. Es sei wichtig, dass Reisende genau wissen, welche Daten zu welchem Zweck erhoben werden und wie diese geschützt werden.
Wie viele Tourist:innen sind betroffen?
Laut dem spanischen Statistikamt INE kamen im Jahr 2023 mehr als 85 Millionen ausländische Bersucher:innen nach Spanien. Für 2024 wird mit mehr als 90 Millionen internationalen Gästen gerechnet. Hinzu kommen noch die rund 48 Millionen spanischen Bürger, die 2023 insgesamt 167 Millionen Reisen mit Übernachtungen innerhalb des Landes unternahmen. Diese Zahlen verdeutlichen, wie viele Menschen von der neuen Datenerhebung betroffen sein werden.
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